Wechsel und Abfindung
Scheidet ein Gesellschafter aus oder steigt einer ein, ist der Wert der Immobilien im Gesellschaftsvermögen oft der größte Einzelposten.
Anlass · Unternehmen
Betriebsimmobilien, Grundstücke im Gesellschaftsvermögen oder Objekte einer Familiengesellschaft: Wenn Gesellschafter wechseln, Vermögen umgeschichtet wird oder eine Investitionsentscheidung ansteht, braucht es einen Wert, der intern trägt.
Ich liefere den Marktwert und dokumentiere die Herleitung so, dass Geschäftsführung, Gesellschafter und Steuerberatung damit weiterarbeiten können.
Wofür
Interne Entscheidungen brauchen dieselbe Sorgfalt wie externe. Ein unabhängiges Gutachten macht den Wert für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Scheidet ein Gesellschafter aus oder steigt einer ein, ist der Wert der Immobilien im Gesellschaftsvermögen oft der größte Einzelposten.
Wird eine Immobilie zwischen Privat- und Betriebsvermögen oder zwischen Gesellschaften bewegt, liefert der Verkehrswert die Grundlage für die weitere Beratung.
Ein aktueller Marktwert zeigt, ob Buchwerte und tatsächliche Werte auseinanderlaufen. Die bilanzielle Würdigung bleibt bei Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung.
Vor Investitionen oder Verkäufen zeigt eine Bewertung, welches Potenzial in Lage und Nutzung steckt.
Zusammenarbeit
Ich bewerte bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftshäuser sowie gemischt genutzte Objekte. Bei mehreren Objekten stimmen wir Stichtag und Bewertungstiefe für das gesamte Portfolio ab.
Steuerliche, bilanzielle und gesellschaftsrechtliche Fragen beantworten Ihre Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Rechtsberatung. Ich stimme mich auf Wunsch direkt mit ihnen ab, damit das Gutachten die benötigten Angaben enthält.
Ablauf & Unterlagen
Wir klären, wofür der Wert gebraucht wird, welcher Stichtag gilt und wer das Gutachten erhält.
Ich besichtige die Objekte, werte Mieten, Flächen und Marktdaten aus und wähle das passende Verfahren.
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten mit dokumentierter Wertableitung, das Ihre Berater weiterverwenden können.
Häufige Fragen
Ja. Für Bilanzen, Gesellschafterwechsel oder Abfindungen bewerte ich auch rückwirkend, zum Beispiel auf den letzten Bilanzstichtag.
Ja. Bei mehreren Objekten stimmen wir vorab ab, welche Bewertungstiefe für welches Objekt sinnvoll ist.
Ob und wofür das Finanzamt ein Gutachten akzeptiert, hängt vom Anlass ab. Klären Sie das vorab mit Ihrer Steuerberatung. Für Nachweise nach § 198 BewG verlangt das Gesetz einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Das bin ich nicht.
Vollständig. Unterlagen und Ergebnisse gehen nur an Sie und an die Stellen, die Sie benennen.
Kontakt
Schreiben Sie kurz, um welches Objekt und welchen Anlass es geht. Ich melde mich mit einer Einschätzung zu Vorgehen, Unterlagen und Zeitrahmen.
Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine Einschätzung mit konkreter Empfehlung, welche Bewertungstiefe zu Ihrem Anlass passt. Kostenlos und unverbindlich.
Dipl.-Ing. Arch. Matthias Burkard
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