Verkehrswertermittlung
Ermittlung des Marktwerts als klare Grundlage für Verkauf, Kauf, Erbschaft oder Vermögensübersicht.
ImmobilienwerteKlar ermitteltRechtssicher dokumentiert
Ich bewerte bebaute und unbebaute Grundstücke in Bayern – unabhängig, transparent und mit klarem Blick auf den tatsächlichen Verkehrswert.
Ob Erbschaft, Verkauf, Scheidung oder interne Unternehmensbewertung: Sie erhalten ein nachvollziehbares Gutachten, auf das Sie sich verlassen können. Schnell, termintreu und ohne unnötigen Aufwand.
EinstiegKurzgutachten zur schnellen Orientierung500 € · anrechenbar→Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist mehr als eine Zahl. Es ist eine nachvollziehbare Wertgrundlage für Gespräche mit Miterben, Ex-Partnern, Käufern oder Ihrer Bank. Wenn der Wert Ihrer Immobilie strittig ist oder weitreichende Entscheidungen darauf beruhen, brauchen Sie eine Dokumentation, die jeder Beteiligte nachvollziehen kann.
Sie erhalten eine vollständige Wertableitung nach ImmoWertV mit Ortsbesichtigung, dokumentierten Bewertungsgrundlagen und einem Ergebnis, das Sie ohne Fachkenntnis verstehen und weitergeben können.
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
§ 194 Baugesetzbuch (BauGB)
Gut zu wissen: Gerichtsgutachten und Nachweise nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt erstelle ich nicht. Warum das so ist
Leistungen
Ich erstelle nachvollziehbare Bewertungen für unterschiedliche Anlässe – von der schnellen Orientierung bis zum belastbaren Gutachten.
Ermittlung des Marktwerts als klare Grundlage für Verkauf, Kauf, Erbschaft oder Vermögensübersicht.
Bewertung von Wohnimmobilien, gemischt genutzten Objekten und Grundstücken mit Blick auf Lage, Zustand und Nutzungspotenzial.
Gutachten für Erbschaft, Scheidung, Vermögensaufteilung oder interne Unternehmensentscheidungen.
Wenn Sie vorab wissen möchten, welche Bewertungstiefe sinnvoll ist, kläre ich Umfang, Unterlagen und Zeitrahmen transparent mit Ihnen.
Einstieg · Schnelle Orientierung
Bevor Sie verkaufen, mit Miterben sprechen oder ein ausführliches Gutachten beauftragen: Das Kurzgutachten gibt Ihnen eine schriftliche, nachvollziehbare Werteinschätzung zum Festpreis.
Und wenn kein Vollgutachten nötig ist? Dann hat das Kurzgutachten sein Ziel erreicht. Ich sage Ihnen ehrlich, wenn die kurze Werteinschätzung für Ihren Anlass ausreicht. Sie sparen Geld, und ich bleibe glaubwürdig, wenn Sie mich später doch brauchen.
Voll anrechenbar auf ein Vollgutachten innerhalb von 6 Monaten
Kurzgutachten anfragen → Honorar im ÜberblickFür wen?
Eine belastbare Einschätzung, bevor Preisverhandlungen beginnen.
Mehr zum Anlass →Nachvollziehbare Werte für faire Aufteilungen und Gespräche.
Mehr zum Anlass →Sachliche Wertgrundlage in sensiblen Situationen.
Mehr zum Anlass →Objektwerte für Bilanz, Strategie oder Gesellschafterfragen.
Mehr zum Anlass →Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Immobilie realistisch steht.
Kurzgutachten für 500 € →Sie brauchen einen Wert für Ihre Bank, etwa für eine Nachfinanzierung oder Beleihung? Sie erhalten eine geordnete, nachvollziehbare Wertermittlung, die Sie Ihrer Bank vorlegen können. Auf Wunsch bereite ich sie so auf, dass sie direkt in Ihr Bankgespräch passt.
Ablauf
Wir besprechen, wofür die Bewertung benötigt wird und welche Tiefe sinnvoll ist.
Benötigte Unterlagen, Lage, Zustand und Besonderheiten werden strukturiert erfasst.
Sie erhalten eine verständliche, nachvollziehbare Dokumentation mit klarer Wertableitung.
Aus der Praxis
Drei Konstellationen, wie sie bei Immobilienbewertungen häufig vorkommen. Es sind vereinfachte Beispiele, keine Beschreibungen konkreter Aufträge. Was Sie mir anvertrauen, bleibt vertraulich.
Ein Einfamilienhaus soll unter vier Erben aufgeteilt werden, die Vorstellungen zum Wert liegen weit auseinander. Ein gemeinsam beauftragtes Verkehrswertgutachten schafft eine neutrale Grundlage, auf der sich die Erben ohne Gericht einigen können.
Ein Ehepaar trennt sich, ein Partner möchte das gemeinsame Haus übernehmen. Die Bewertung nach ImmoWertV macht nachvollziehbar, wie hoch die Ausgleichszahlung an den anderen Partner ausfällt.
Eine Immobilie wurde vor einigen Jahren an ein Kind übertragen. Für den Ausgleich unter den Geschwistern wird der Wert zum damaligen Stichtag gebraucht. Die Bewertung erfolgt rückwirkend auf genau diesen Tag.
Honorar
Drei Stufen, damit Sie vorab einschätzen können, welche Bewertung zu Ihrem Vorhaben passt. Das verbindliche Honorar nenne ich Ihnen vor der Beauftragung schriftlich.
500 €Festpreis
Kompakte, schriftliche Wertermittlung mit den wesentlichen Grundlagen und dem Ergebnis. Geeignet zur Orientierung, etwa vor einem Verkauf oder für Gespräche in der Familie.
Voll anrechenbar auf ein Vollgutachten innerhalb von 6 Monaten. Falls kein Vollgutachten nötig ist: umso besser für Sie.
Kurzgutachten anfragen →rund 1.500 €Festpreis je nach Objekt, vorab schriftlich
Sie brauchen mehr als eine kurze Orientierung, aber noch kein vollständiges Gutachten? Die erweiterte Werteinschätzung dokumentiert die wertrelevanten Merkmale Ihres Objekts ausführlicher: Lage, Zustand, Vergleichsobjekte und eine nachvollziehbare Herleitung des Ergebniswerts.
Geeignet für Verhandlungen, Erbgespräche und Termine bei der Hausbank, wenn eine schlanke Bewertung genügt.
Voll anrechenbar auf ein Vollgutachten für dieselbe Immobilie innerhalb von 6 Monaten.
Werteinschätzung anfragen →rund 0,75 %des Verkehrswerts · je nach Objekt etwa 0,5–1,5 %
Ausführliches Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV mit Ortsbesichtigung, vollständiger Wertableitung und Dokumentation. Für Erbschaft, Scheidung, Schenkung und Entscheidungen, die belastbar begründet sein müssen.
Der Richtwert von rund 0,75 % gilt für unkomplizierte Standardobjekte. Objekte mit Besonderheiten, etwa Denkmalschutz, Mietverträge, mehrere Stichtage oder lückenhafte Unterlagen, erfordern mehr Aufwand. Sie erhalten daher vor der Beauftragung immer einen konkreten, schriftlichen Honorarvorschlag für Ihr Objekt. Erst dann entscheiden Sie.
Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet. Das Honorar wird vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart: keine versteckten Kosten, keine Nachberechnung.
Über mich
Ich bin Matthias Burkard, Diplom-Ingenieur der Architektur (TU) und freier Sachverständiger für Immobilienbewertung. Mit meiner Erfahrung und als Mitglied im Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V. biete ich Ihnen unabhängige, präzise und transparente Wertermittlungen.
Jede Immobilie ist einzigartig – daher lege ich großen Wert auf eine individuelle Bewertung, die Ihre Anforderungen berücksichtigt. Vertrauen, Objektivität und persönliche Beratung stehen für mich an erster Stelle.
Ich freue mich, Sie bei Ihrer Immobilie zu unterstützen!
Kontakt
Schreiben Sie kurz, um welches Objekt und welchen Anlass es geht. Ich melde mich mit einer Einschätzung zu Vorgehen, Unterlagen und Zeitrahmen.
Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine Einschätzung mit konkreter Empfehlung, welche Bewertungstiefe zu Ihrem Anlass passt. Kostenlos und unverbindlich.
Dipl.-Ing. Arch. Matthias Burkard
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