Ausgleich unter Geschwistern
Erhält ein Kind die Immobilie, sollen die anderen oft einen Ausgleich bekommen. Der Verkehrswert ist dafür die faire Bezugsgröße.
Anlass · Schenkung
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten an Kinder oder Enkel überträgt, regelt oft mehr als die Steuer. Es geht um den Ausgleich unter Geschwistern, um ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch für die Eltern und um spätere Pflichtteilsfragen.
Für all das braucht es einen nachvollziehbaren Wert zum Tag der Übertragung. Ich ermittle ihn nach ImmoWertV und berücksichtige Rechte, die im Grundbuch eingetragen werden.
Wofür
Eine Übergabe zu Lebzeiten wirkt lange nach. Ein Gutachten zum Zeitpunkt der Übertragung dokumentiert, wovon alle Beteiligten ausgegangen sind.
Erhält ein Kind die Immobilie, sollen die anderen oft einen Ausgleich bekommen. Der Verkehrswert ist dafür die faire Bezugsgröße.
Behalten die Eltern ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch, mindert das den Wert für den Beschenkten. Ich berücksichtige diese Rechte in der Bewertung.
Schenkungen können nach dem Erbfall Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen (§ 2325 BGB). Ein Gutachten zum Schenkungszeitpunkt hält den Wert fest, bevor Jahre vergehen.
Auch bei Schenkungen setzt das Finanzamt einen typisierten Grundbesitzwert an. Ich schätze ein, ob er zum Marktwert passt.
§ 198 BewG
Für die Schenkungsteuer gelten dieselben Bewertungsregeln wie bei einer Erbschaft. Erscheint der Grundbesitzwert des Finanzamts zu hoch, kann nach § 198 BewG ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden.
Als Nachweis verlangt das Gesetz regelmäßig ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer öffentlich bestellten bzw. nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Person.
Ablauf & Unterlagen
Wir klären, was übertragen wird, welche Rechte vorbehalten werden und bis wann der Wert gebraucht wird, etwa für den Notartermin.
Ich besichtige das Objekt, prüfe die Unterlagen und berücksichtige geplante Rechte und Belastungen.
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das Sie mit Notariat, Steuerberatung und Familie teilen können.
Häufige Fragen
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Schenkung ausgeführt wird. Bei Grundstücken ist das in der Regel der Notartermin, an dem Auflassung und Eintragungsbewilligung erklärt werden.
Am besten vorher. Dann können Sie Ausgleichszahlungen, Rechte und Gestaltung in Ruhe planen. Eine rückwirkende Bewertung auf den Tag der Übertragung ist aber ebenfalls möglich.
Ein Wohnrecht oder Nießbrauch mindert den Wert der Immobilie für den Beschenkten. Wie stark, hängt unter anderem vom Umfang des Rechts und vom Alter der berechtigten Person ab. Ich weise den Wert mit und ohne Recht aus.
Nicht als Nachweis nach § 198 Abs. 2 BewG, weil ich weder öffentlich bestellt noch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert bin. Für die familiäre und vertragliche Planung ist es trotzdem eine belastbare Grundlage.
Kontakt
Schreiben Sie kurz, um welches Objekt und welchen Anlass es geht. Ich melde mich mit einer Einschätzung zu Vorgehen, Unterlagen und Zeitrahmen.
Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine Einschätzung mit konkreter Empfehlung, welche Bewertungstiefe zu Ihrem Anlass passt. Kostenlos und unverbindlich.
Dipl.-Ing. Arch. Matthias Burkard
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